Liegenschaften bewerten – so geht es

Für die Liegenschaftenbewertung braucht es einen erfahrenen Immobilienfachmann mit ausserordentlichen Ortskenntnissen

Bewertung einer Liegenschaft oder einer Stockwerkeigentumseinheit

Was ist mein Haus meine Wohnung wirklich wert? Wie kann ich diese Zahl bereits im Vorfeld ermitteln?

Der aktuelle Verkehrswert einer Liegenschaft oder einer Wohnung lässt sich nicht immer so einfach ermitteln. Grundsätzlich lässt er sich nach Angebot und Nachfrage ermitteln.

Gerade auch Stockwerkeigentum lohnt sich ein Blick auf die direkte Umgebung. Anhand von ähnlichen Objekten lässt sich ein Durchschnittswert ermitteln, der auch von Bausubstanz und Grösse der Liegenschaft beeinflusst wird. Ein erfahrener Liegenschaftenbewerter kann so aus seiner Erfahrung heraus den ungefähren Wert einer Immobilie bewerten.

Bei Liegenschaften mit mehreren Mieteinheiten, wie beispielsweise Mehrfamilienhäusern, und auch gewerblich genutzten Immobilien, wird der Wert der Immobilie über den Ertragswert und die marktübliche Renditeerwartung bewertet.

Steht die Bewertung der Liegenschaft, dann können im weiteren Mieten kalkuliert, Rücklagen gebildet und gegebenenfalls auch ein Investitionsbedarf für Sanierung oder Modernisierung festgelegt werden. Somit ist die Bewertung der Liegenschaft Dreh- und Angelpunkt für eine tragfähige Kalkulation und künftige Entwicklungen der Liegenschaft.

In welchen Fällen braucht es noch eine Liegenschaftenbewertung?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer auch für die Fachleute, welche ein Mehrfamilienhaus für Sie betreuen, kann eine Bewertung einer Liegenschaft Ausgangspunkt für Kalkulation, Rücklagen und Investitionsplanungen.

Doch auch in anderen Fällen besteht die Notwendigkeit, eine Liegenschaft schätzen zu lassen. Beispielsweise bei der Einschätzung der Steuerlast im Falle einer Schenkung oder im Erbfall. Wichtig für Erben, Hinterbliebene oder potenzielle Erben. Aber auch im Scheidungsfall gilt es, eine Wohnung oder ein Haus schätzen zu lassen, um den aktuellen Marktwert festzustellen. Eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Vermögensaufteilung.

Aber auch eine Behörde (z.B. KESB) hat ein berechtigtes Interesse daran, eine Liegenschaft zu schätzen, um im Falle eines Verkaufs einen angemessenen Preis zu erzielen. Auch Immobilienentwickler benötigen den aktuellen Wert ihrer Liegenschaft für eine saubere und seriöse Kalkulation als künftige Entscheidungsgrundlage.

Kundinnen und Kunden schätzen unsere Leistungen

Für die Bewertung von Liegenschaften stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Verfügung. Wir kennen den Markt und können wir Sie eine Gutachten erstellen. Unsere Kundinnen und Kunden schätzung unsere Erfahrung, Wissen und Know-how.

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